GEW Harz
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft besteht aus den Regionalverbänden Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode.


Liebe Kollegin, lieber Kollege, in den vergangenen Woche
wurde immer wieder nachgefragt, ob Lehrkräfte und pädagogische
Mitarbeiter*innen zur Notdiensten verpflichtet sind. Die kurze Antwort lautet:
Nein, das sind sie nicht.
Notdienste werden üblicherweise von der zentralen
Arbeitskampfleitung mit den Arbeitgebern (in diesem Fall das Schulamt)
vereinbart. Für eintägige Warnstreiks ist das nicht üblich. Keinesfalls dürfen
Notdienste von Schulleitungen angewiesen werden.
Lass dich von deinem Arbeitgebern und Dienstvorgesetzten
nicht einschüchtern. Der Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes sagt eindeutig
aus: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und
Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle
Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern
suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“ Diese
Aussage wurde durch das Urteil des Bundes-verfassungsgerichtes aus dem Jahr
1993 noch einmal bestätigt. Tarifbeschäftigte dürfen am Streiktag nicht zu
Notdiensten herangezogen werden und sie haben auch keine arbeitsrechtlichen
Konsequenzen zu befürchten. Ebenso gilt für Beamt*innen, dass sie nicht als
Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Es ist nicht die Aufgabe der
Beamt*innen die Unterrichtsstunden der streikenden Tarifbeschäftigten
abzudecken, sie haben als einzige Pflicht, die Betreuung der Kinder zu
gewährleisten.
Wenn du eine Frage hast, wende dich gern an info@gew-lsa.de
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein ganztägiger Warnstreik am 05.12.2023 in Magedurg auf dem Domplatz ist geplant. Es liegt weiterhin kein Angebot von der TdL vor. Im unteren Text findet ihr noch einmal Hinweise und den Streikaufruf als möglichen Ausdruck für das Lehrerzimmer. Hier sind auch die Abfahrzeiten der Busse vermerkt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier die abzurechnenden Reisekosten für die Fahrt mit privatem Kfz für Demonstrationen und Arbeitskampfmaßnahmen.
Das neue Formular findet ihr HIER. Bitte ausfüllen und bei uns via Mail einreichen. Wir sammeln und rechnen dann mit dem Land ab.
Fragen zur Vorgriffsstunde und Geltendmachung
Bitte die Information des LHPR vom 03.11.2023 beachten, die ALLE Schulen über die Schulleitung erhalten haben.
Zur Frage der Verjährung der Ansprüche äußerte sich das MB folgendermaßen: „Solange keine Auszahlung erfolgt, müssen die vorliegenden Auszahlungsanträge als „noch nicht bewilligt“ angesehen werden…Lehrkräfte, die eine entsprechende Auszahlung beantragt, aber noch keine Bewilligung/Zahlung erhalten haben, müssen diesen Anspruch folglich nicht … geltend machen…“
Somit ist eine Geltendmachung nicht erforderlich, solange man keinen Bescheid erhalten hat. ACHTUNG! Wenn Kolleginnen oder Kollegen der gleichen Schule einen Bescheid erhalten haben und Sie noch nicht, ist unbedingt eine Nachfrage mit einer Geltendmachung notwendig. Auch Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern kann mal etwas entgleiten.
Wer einen Bescheid bekommen hat und mit diesem nicht einverstanden ist, findet HIER ein Worddokument, mit dem er seine Ansprüche geltend machen kann.
Hinweise zu den Arbeitskampfmaßnahmen
Auch in der zweiten Verhandlungsrunde des öffentlichen Dienstes machten die Arbeitgeber (TdL) kein Angebot. Vor Beginn der dritten Verhandlungsrunde am 8./9.12.23 wird es zu Arbeitskampfmaßnahmen kommen. Zur Vorbereitung darauf bieten wir folgende Unterlagen an:
- "Mitgliedsantrag" - wer am Tag des Streikes in die GEW eintritt (oder auch vorher), hat Anspruch auf Streikgeld
- "Streikaufruf" - ganztägiger Streik am 05.12.2023
Beamte dürfen nicht streiken, wenn sie an diesem Tag ihren dienstlichen Pflichten nachkommen müssen. Seiteneinsteigern, die sich noch in der Bewährungszeit (1 Jahr) befinden, ist die Steikteilnahme auch nicht zu empfehlen.